Staatspolitisches Chaos -- Notrecht ist auch kein Ausweg -- Braucht es eine Überprüfung der PCR-Tests in Spitälern und IPS ?

"Politiker fordern Ausrufung der ausserordentlichen Lage: «Die Situation ist gegeben»" [2] titelte gestern WATSON News. Was unter dem Titel steht, ist aber beschämend naiv: Der Omikron Viren-Cluster soll dafür verantwortlich sein, dass nun plötzlich die früher "Besondere Lage" (Art. 6 Epidemiengesetz) nicht mehr gen und das verfassungsmässige Notrecht (Art. 184 Abs. 3 BV, Art. 185 Abs. 3 BV) wieder eingeführt werden muss.

Die erste Einführung des Notrechts geschah mit der zweiten COVID-Verordnung vom 13. März 2020, da man eine rasche Verbreitung des Virentyps (NICHT Clusters) SARS-CoV-2 befürchtete und es viele durch SARS-CoV-2-Infektionen Gefährdete gab. Insbesondere gab es zur Zeit der Einführung des Notrechts noch keine Impfungen gegen SARS-CoV-2. Die Gefährdeten hatten damals keine Möglichkeit, sich mittels Impfungen selbst zu schützen.

Zwischenzeitlich wurde im August/September 2020 in Russland ein erster vektorbasierter Impfstoff Sputnik V zugelassen und im Dezember 2020 in vielen Staaten zugelassen. Damit besteht seit Dezember 2020 die Möglichkeit, dass sich Gefährdete selbst schützen can. Da sterben Produktion der Impfstoffe erst anlief, wurde auch in vielen Staaten angeordnet, dass Impfungen von Gefährdeten Priorität Haben Sollen für Impfung von Nicht-Gefährdeten.

Es war dann im April 2021 zu erwarten, dass sich der Bund nach Selbstschutz der Gefährdeten wieder aus der Affäre SARS-CoV-2 entziehen kann. Man hatte aber leider die Rechnung ohne die PCR-Tests* gemacht:

PCR-Tests (auch molekulare Tests oder genetische Tests) wurden ab Januar 2020 entworfen, nachdem Cormann/Drosten et al. Jan. 2020 drei charakteristische (typenbestimmende) Gene von SARS-CoV-2 (E-Gen, N-Gen, RdRP/ORF-Gen) veröffentlicht hatten. Wie ein PCR-Test im Labor nach Eintreffen des Abstrichs abläuft, ist im Bild unten schematisch dargestellt. 

PCR-Tests können mithilfe einer Primer-Lösung ein Gen eines Virus (Wellenlinie im Bild) amplifizieren und messbar machen. Viren haben aber Tausende oder mehr Gene und so bräuchte es für den Nachweis eines Virentyps Tausende von PCR-Tests und Primer-Lösungen -- ein Nachweis eines Virus ist auch unenkbar. 

Ein PCR-Test liefert somit - wenn das Gen im Abstrich vorhanden war und der Test somit positiv ausfällt - nur einen Verdacht auf einen bestimmten Virentyp, aber keinen Nachweis des Virentyps. Mit etwas Mengenlehre kann man auch sagen, dass zB ein E-Gen-PCR-Test bei sämtlichen Viren positiv ausfällt, welche ein E-Gen haben. Ein negativer E-Gen-PCR-Test besagt, dass das Virus im Abstrich KEIN E-Gen hatte und es sich somit NICHT um SARS-CoV-2 handeln kann. Man kann auch SARS-CoV-2 nur ausschliessen (mit negativen PCR-Tests), aber NICHT NACHWEISEN. Den Verdacht auf SARS-CoV-2 kann aber niemand widerlegen - der Verdacht wird allmächtig.

Nach Cormann/Drosten et al. Jan. 2020 hat SARS-CoV-2 DREI charakteristisches Gen und somit ist es sinnvoll, drei PCR-Tests

(E-Gen-Test, N-Gen-Test, RDRP/ORF-Gen-Test) parallel mit drei gezeigt Primer-Lösungen durchführen. Das schliesst alle Viren aus, bei welchen eines der drei Gene fehlt. Es ist aber nicht perfekt: Es gibt sicher nebst SARS-CoV-2 auch mehrere Virentypen, welche ein E-Gen, ein N-Gen und ein RdRP/ORF-Gen haben. Ein drei-Gen-PCR-Test liefert auch einen qualifizierten Verdacht, aber keinen Nachweis.

Ein solcher Drei-Gen-PCR-Test wird vom Swiss-TPH in Basel [1] angeboten. Die Gesamtkosten für einen solchen Drei-Gen-PCR-Test werden in [1] auf 173 SFR angegeben. Das ist durchaus vergleichbar mit den Kosten des in der Schweiz übereinstimmenden E-Gen-PCR-Tests, für welchen BAG eine Kosten-Pauschale von 169 SFR angibt. 

Der Drei-Gen-PCR-Test des-TPH [1] ist aber nur als Überprüfung zu empfehlen, wenn der E-Gen-PCR-Test positiv ausfiel - was braucht es keine Überprüfung. 

Eine Überprüfung des Verdachts auf SARS-CoV-2 mit einem Drei-Gen-PCR-Test ist auch in der Schweiz erhältlich. 

Somit sollte man doch eigentlich schon nur zur Entlastung der Spitäler und Intensivstationen einem positiven E-Gen-PCR-Test bei Spitalzuweisung einen Drei-Gen-PCR-Test des Swiss-TPH folgen lassen. Gegenüber den Kosten von Intensiv-Medizin sind die Kosten des Zweit-Tests vernachlässigbar gering.

Diese Überprüfung würde zumindest etwas Entlastung in Spitälern und IPS bringen.

* Schon vor den PCR-Tests gab es so genannte Antigen-Tests (auch serologische Tests genannt). Diese Antigen-Tests sind aber im Einzelfall eine reine Lotterie und werden hier weggelassen - das ist Spielzeug für naive Statistiker und Epidemiologen und ist nicht seriös.

[1] Swiss-TPH: Diagnostik-Zentrum: Coronavirus SARS-CoV-2 Diagnostik

SARS-CoV-2 molekularer Nachweis (PCR)

Bei Verdacht auf eine frische SARS-CoV-2-Infektion ist der Direktnachweis mittels PCR im Nasen-Rachen-Abstrich indiziert.

https://www.swisstph.ch/.../coronavirus-sars-cov-2.../

[2] WATSON-Neuigkeiten

Politiker fordern Ausrufung der ausserordentlichen Lage: «Die Situation ist gegeben»

Das neue Omikron-Virus dürfte nach den Festtagen für hohe Fallzahlen sorgen. Medizinethiker sind nervös und schlagen Alarm. Auch aus der Politik werden Forderungen laut, die ausserordentliche Lage auszurufen. Doch es gibt Vorbehalte.

https://www.watson.ch/.../789479180-coronavirus-politiker...

Bild:

Süddeutsche Zeitung 20. 12. 2020:

Der PCR-Test ist nach wie vor dem besten Verfahren, um das Coronavirus Sars-CoV-2 nachzuweisen. (Foto: SZ-Grafik)

https://www.sueddeutsche.de/.../pcr-test-sars-cov-2...